Christliche Wertorientierung + Stärkung des Risikomanagements

Die ethisch-nachhaltige Geldanlage im Sinne der katholischen Soziallehre ist für uns von doppelter Bedeutung: Zum einen ist sie Ausdruck unserer christlichen Wertorientierung und schon seit vielen Jahren Kern der BKC Geschäftsstrategie. Zum anderen ermöglicht die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Investitionsprozess die Ermittlung potentieller Risikofaktoren und dient somit als wertvolles zusätzliches Instrument im Risikomanagement

Ausschlusskriterien

Damit Sie sich selbst von der Qualität unseres Filters überzeugen können, legen wir hier die einzelnen Kriterien offen.

Die Liste der Ausschlusskriterien gibt an, welche einzelnen Merkmale direkt zum Ausscheiden eines Emittenten aus dem Anlageuniversum führen. Dabei geht es uns nicht darum, eine Fülle an Kriterien aufzuführen, sondern zentrale Problemfelder der christlichen Sozialverkündigung zu benennen, die einer zukunftsgerechten Entwicklung massiv im Weg stehen.

Wir trennen nach Kriterien für Länder und Unternehmen, da beide in verschiedener Art Verantwortung für die Zukunft unserer Schöpfung und Gesellschaft tragen. Wenn ein Land oder Unternehmen gegen eines oder mehrere der nachfolgenden Kriterien verstößt, ist für uns als Bank für Kirche und Caritas eine Investition ausgeschlossen.

Ausschlusskriterien Unternehmen
  • Abtreibung und nidationshemmende Verhütungsmittel
  • Programme zum Klonen, zur gentechnischen Veränderung menschlichen Erbguts oder Verwendung von embryonalen Stammzellen
  • Arbeitsrechtsverletzungen im eigenen Betrieb oder der Zulieferkette ohne entsprechende Gegenmaßnahmen gemäß der Kern- und Schlüsselarbeitsnormen der ILO - Internationalen Arbeitsorganisation
  • Suchtmittel: Glücksspiele (ab Umsatz 5 %), Produktion und Vertrieb von Tabak (ab Umsatz 5 %) sowie Produktion und Vertrieb von Cannabis für nicht medizinische Zwecke
  • Pornografie und pornografische Unterhaltungsdienstleistungen (ab Umsatz 5 %)
  • Unlauteres Geschäftsgebaren (wie beispielsweise Geldwäsche, Bestechung und Korruption)
  • Menschenrechtsverletzungen im eigenen Betrieb oder der Zulieferkette ohne entsprechende Gegenmaßnahmen
  • Produktion von Rüstungsgütern (ab Umsatz 5 %), Vertrieb von Handfeuerwaffen an Zivilbevölkerung
  • Produktion von allen geächteten Waffen (beispielsweise Streumunition und Anti-Personenminen) sowie atomaren, biologischen und chemischen Waffen und deren strategischen Bestandteile
  • Umwelt- und Biodiversitätszerstörung ohne entsprechende Gegenmaßnahmen
  • Besitz oder Betrieb von Kernkraftwerken, Produkte und Dienstleistungen für Atomkraftwerke (ab Umsatz 5 %), Förderung von Uran
  • Tierversuche bei Kosmetika
  • Förderung von Kraftwerkskohle (ab Umsatz 10 %), Kraftwerkskohlereserven (ab 500 Mio. Tonnen), Stromproduktion aus Kraftwerkskohle (ab Umsatz 20 % oder 10 Mio. Mwh)
  • Unkonventionelle Öl- und Gasförderung und Reserven (beispielsweise Schiefergas und Ölsand), Öl- und Gasförderung in der Arktis, Ölreserven (ab 1.000 mmboe) sowie Stromproduktion aus Öl (ab Umsatz 50 %)
  • Grüne Gentechnik 
Ausschlusskriterien Staaten
  • Todesstrafe (Vollstreckung in den letzten 10 Jahren)
  • Fehlende Religionsfreiheit (Unterbindung freier Religionsausübung)
  • Menschenrechtsverletzungen (dauerhaft und systematisch)
  • Totalitäre Regime (Unterbindung demokratischer Bestrebungen und Pressefreiheit)
  • Rüstungsbudget ab 4% vom BIP
  • Keine Ratifizierung der Konventionen zu biologischen und chemischen Waffen
  • Atomwaffenbesitz (ohne vollständigen Abrüstungsplan)
  • Hoher Grad an Korruption
  • Keine Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens oder Nachfolgeklimaprotokolle
  • Unzureichende Klimaschutzleistungen (ungenügende Klimapolitik und -schutzmaßnahmen)
  • Atomenergie (Anteil an der Primärenergieproduktion mehr als 25 % und kein Ausstiegsbeschluss aus der Atomenergie)
Ausschlusskriterien Finanzinstrumente
  • Agrarrohstoffderivate
  • Hochfrequenzhandel

Warum prozentuale Grenzen?

Moralische Urteile über Unternehmen werden in der modernen Wirtschaft immer schwieriger. Gerade angesichts der engen Verstrickungen der Unternehmen auf den Kapitalmärkten ergibt sich oft ein sehr heterogenes Bild, das sich nicht einfach mit den Kategorien „schwarz“ oder „weiß“ beschreiben lässt. Speziell Großkonzerne haben ganz unterschiedliche Geschäftssparten, deren Nachhaltigkeit nur in verschiedenen Graustufen bewertet werden kann. Aus diesem Grund nutzen wir in einigen Kategorien den Schwellenwert von fünf Prozent, um Unternehmen nicht von vornherein abzustrafen, wenn sie in sehr geringem Maße Geschäftsfeldern nachgehen, die wir unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten als fragwürdig erachten. Beim „Schutz des menschlichen Lebens“, etwa in Fragen der Abtreibung und Verwendung embryonaler Stammzellen, lässt unsere christliche Perspektive allerdings keine Umsatzgrenzen zu.

Positiv- und Negativkriterien

Neben unseren christlich legitimierten Ausschlusskriterien wenden wir bei unseren Investments in Unternehmen zusätzlich Positiv- und Negativkriterien an. Mit diesem Ansatz werden diejenigen Unternehmen herausgefiltert, die im sozialen, ökologischen und Governance-Bereich besonders nachhaltig aufgestellt sind.

Innovative Kombination aus Worst-in-Universe und Worst-in-Class

Bei der Anwendung von Positiv- und Negativkriterien kommt eine innovative Kombination aus den zwei Konzepten "Worst-in-Universe" (schlechteste des gesamten Anlageuniversums) und "Worst-in-Class" (schlechteste der Branche des Unternehmens) zum tragen. Unternehmen, die das höchste ESG-Risiko (Environment, Social, Governance) im Anlageuniversum und zugleich das höchste ESG-Risiko in ihrer Branche haben, kommen für eine Investition nicht in Frage. So können Unternehmen herausgefiltert werden, die zwar momentan nicht gegen unsere Ausschlusskriterien verstoßen, aber ein sehr hohes Nachhaltigkeitsrisiko oder eine negative Nachhaltigkeitswirkung aufweisen.

Nachhaltigkeitsranking

Durch die zusätzliche Integration von Positiv- und Negativkriterien in unseren ethisch-nachhaltigen Anlageprozess ist es uns möglich, die aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten schlechtesten Unternehmen einer Branche oder des gesamten Anlageuniversums auszusieben. Neben der erzielten Nachhaltigkeitswirkung werden so auch Risiken minimiert, was zu einem verbesserten Rendite-Risiko-Potenzial unserer Anlagen führt.

Aus diesen und weiteren Positiv- und Negativkriterien ergibt sich im Sinne eines Bonus-Malus-Verfahrens ein Nachhaltigkeitsranking, das darlegt, wie hoch das ESG-Risiko eines Unternehmens im Wettbewerbsvergleich ist.

Unsere Kooperationspartner im Nachhaltigkeitsresearch

Engagement

Ein weiterer Bestandteil der ethisch-nachhaltigen Anlagestrategie ist das sogenannte „Engagement“, also aktives Aktionärstum. Dieses umfasst eine aktive Einflussnahme auf Unternehmen, Staaten oder andere Investitionsobjekte in Bezug auf deren Nachhaltigkeitsbemühungen. Ziel ist dabei, Unternehmen zu motivieren Verbesserungen in ihrem jeweiligen Nachhaltigkeitsmanagement zu realisieren oder bestehende kontroverse Vorfälle zum Anlass zu nehmen, entsprechende Konsequenzen und konkrete Präventionsmaßnahmen für die Zukunft abzuleiten. Unsere Bereitschaft zum Engagement wird auch von der Orientierungshilfe „Ethisch-nachhaltig investieren“ der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken gestützt, die diese Art der Einflussnahme als einen Baustein ethisch-nachhaltiger Geldanlagen sieht.

Unser Engagementansatz

Unseren Einfluss machen wir über Stimmrechtsausübung bei Aktien („Vote“) und konstruktive Dialoge („Voice“) mit den Investitionsobjekten geltend. Vor allem der Dialog, der über eine schriftliche oder persönliche Kommunikation mit Unternehmensvertretern, über Redebeiträge an Hauptversammlungen oder über die Teilnahme an öffentlichen Investorenkampagnen stattfindet, ist in unserer Engagementstrategie von besonderer Bedeutung, da wir ihr eine hohe Einflussnahme zurechnen.

Wir führen unsere Engagementaktivitäten nicht nur bei Aktiengesellschaften durch, sondern auch bei Anleiheemittenten und anderen Investitionsobjekten. Darüber hinaus betreiben wir auf einer übergeordneten Ebene, bei Branchenverbänden oder Finanzmarktakteuren wie Ratingagenturen oder Stimmrechtsberatern, eine aktive Einflussnahme für eine bessere Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in ihren Tätigkeiten.

Wir sind davon überzeugt, dass wir durch ein zielgerichtetes Engagement sowohl negative Nachhaltigkeitswirkungen verringern oder verhindern können als auch positive Nachhaltigkeitswirkungen fördern. Zudem kann das Rendite-Risiko-Profil eines Investments durch Engagement positiv beeinflusst werden. Wir können auch mit Unternehmen, die gegen unsere Ausschlusskriterien verstoßen oder nicht zu unserer Zufriedenheit bei den von uns aufgestellten Positiv- und Negativkriterien abschneiden, in einen aktiven Dialog treten um sie zu einer Veränderung hin zu mehr Nachhaltigkeit zu motivieren.

 

Unsere Engagementaktivitäten

Um unserer aktiven Einflussnahme die größtmögliche und flächendeckende Schlagkraft und Effizienz zu verleihen betreiben wir Engagement vornehmlich über zwei Kanäle. Zum einen haben wir für einen Teil unserer Eigenanlagen die Engagementaktivitäten an einen externen Dienstleister ausgelagert, der eine weitreichende Expertise in Nachhaltigkeitsbelangen hat. Zum anderen führen wir Unternehmensdialoge oder Stimmrechtsausübungen gemeinsam mit anderen institutionellen Investoren über das von uns mitgegründete internationale Engagement-Netzwerk Shareholders for Change (SFC) aus. Zusätzlich kooperieren wir bei einzelnen Engagementaktivitäten auch mit anderen Nachhaltigkeitsinvestoren.

Kompetenzzentrum Nachhaltige Geldanlage

Bereits seit vielen Jahren zeichnen wir uns durch das Kompetenzzentrum Nachhaltige Geldanlagen als Vorreiter auf dem Gebiet der ethisch-nachhaltigen Geldanlage aus.

Hier erhalten sie weitere Informationen zu unserem Nachhaltigkeitsresearch, der Herleitung des BKC-Kriterienfilters sowie weiteren nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen.

Nachhaltigkeitssiegel

Eurosif Transparenzkodex

Das Europäische Transparenzlogo für Nachhaltigkeitsfonds kennzeichnet, dass die Bank für Kirche und Caritas eG sich verpflichtet, korrekt, angemessen und rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um Interessierten, insbesondere Kunden, die Möglichkeit zu geben, die Ansätze und Methoden der nachhaltigen Geldanlage des jeweiligen Fonds nachzuvollziehen.

Ausführliche Informationen über den Europäischen Transparenz Kodex finden Sie unter www.eurosif.org. Informationen über die Nachhaltige Anlagepolitik und ihre Umsetzung des BKC Treuhand Portfolios finden Sie unter: www.bkc-am.de. Der Transparenz Kodex wird gemanagt von Eurosif, einer unabhängigen Organisation.

Das Europäische SRI Transparenz-Logo steht für die oben beschriebene Verpflichtung des Fondsmanagers. Es ist nicht als Befürwortung eines bestimmten Unternehmens, einer Organisation oder Einzelperson zu verstehen.

ECOreporter

Als Ausweis für unsere hohe Nachhaltigkeitsqualität haben wir zum neuten Mal in Folge das Siegel "Nachhaltige Bank" von ECOreporter.de verliehen bekommen.

"Insgesamt ist die Nachhaltigkeit insbesondere in den Eigenanlagen siegel-würdig nachgewiesen. Sichtbar wurde, dass die Bank auch 2021 das Thema Nachhaltigkeit stetig weiterentwickelte, vertiefte und neue Aspekte von sich aus aufgriff und umsetzte."
Jörg Weber, Geschäftsführer ECOreporter GmbH